Polly Translation AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung gemäß § 10 + § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz)

Gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) haben Sie bei online abgeschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, verzichten aber darauf, wenn Sie mich beauftragen, sofort mit der Übersetzung zu beginnen.

Alle Informationen dazu finden Sie in diesem Dokument (PDF-Format):
Widerrufsbelehrung gemäß § 10 + § 11 FAGG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachdienstleistungen

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeberin und der Übersetzerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Übersetzerin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Die Auftraggeberin anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass die Auftraggeberin auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Diese AGB gelten, soweit anwendbar, für alle von der Übersetzerin angebotenen Sprachdienstleistungen, insbesondere für Übersetzungen, Lektorat und Korrektorat. Alle Formulierungen in diesen AGB, die sich auf „Übersetzungen“ beziehen, gelten gleichermaßen für alle anderen von der Übersetzerin angebotenen Sprachdienstleistungen.

1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Übersetzerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5. Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

2. Umfang der Leistung

2.1. Die Übersetzerin erbringt gegenüber der Auftraggeberin Sprachdienstleistungen; diese umfassen insbesondere Übersetzungen, Lektorat und Korrektorat.

2.2. Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Übersetzerin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

2.3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Übersetzerin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie

2.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,

2.3.2. der Information dient,

2.3.3. der Veröffentlichung und Werbung dient,

2.3.4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist,

2.3.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch die damit befasste Übersetzerin von Bedeutung ist.

2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Übersetzerin alle zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen bereitzustellen. Dazu zählen der Ausgangstext bzw. die Ausgangstexte, Hintergrundinformationen, Stil-Vorgaben, firmeneigene Terminologie, bestehende Übersetzungen, bestehende Glossare und Translation Memorys, im Ausgangstext genannte Publikationen, Paralleltexte, Hintergrundtexte, technische Unterlagen, Schulungsmaterialien, Internetadressen etc.

2.5. Die Auftraggeberin darf die Übersetzung nur zu dem von ihr angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass die Auftraggeberin die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Übersetzerin, auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.

2.6. Der Auftraggeber muss der Übersetzerin vorab einen Ansprechpartner für Rückfragen nennen.

2.7. Die Übersetzung wird in derselben Formatierung geliefert wie der Ausgangstext, sofern es sich um einen mit gängigen Office-Anwendungen bearbeitbaren Text handelt (.doc, .xls, .ppt). Übersetzungen sind von der Übersetzerin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form (per E-Mail) zu liefern.

2.8. Sofern die Auftraggeberin die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss sie dies der Übersetzerin bekanntgeben und – sofern dies keine für Übersetzer gängige Anwendung ist (z. B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – dieser den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.

2.9. Offensichtliche Mängel, widersprüchliche Angaben etc. im Ausgangstext hat die Übersetzerin mit dem Auftraggeber zu klären. Sie kann ihn dabei auf Tippfehler und ähnliche Fehler aufmerksam machen, ist aber nicht dazu verpflichtet.

2.10. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung der Auftraggeberin und wird von der Übersetzerin keiner Prüfung unterzogen. Für Mängel aufgrund unzureichender Angaben, sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten im Ausgangstext etc. ist eine Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen.

2.11. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Übersetzerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen in lateinischer Blockschrift vorzugeben.

2.12. Die Zahlenwiedergabe durch die Übersetzerin erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich die Auftraggeberin verantwortlich.

2.13. Die Übersetzerin hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartnerin des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.

2.14. Der Name der Übersetzerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde und keine Veränderungen an der Übersetzung ohne die Zustimmung der Übersetzerin vorgenommen wurden.

2.15. Mit ihrer Auftragserteilung akzeptiert die Auftraggeberin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Übersetzerin und nimmt die Widerrufsbelehrung gemäß § 10 + § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) zur Kenntnis.

3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

3.1. Die Preise für die Sprachdienstleistung bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach den Tarifen der Übersetzerin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.

3.2. Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B. Wörter, Normzeile, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext.

3.3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie.

3.4. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Übersetzerin den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.

3.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

3.6. Die Übersetzerin ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung im Voraus zu verlangen.

3.7. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Wurde eine Abholung vereinbart und wird die Übersetzung von der Auftraggeberin nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht der Auftraggeberin ein.

3.8. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Übersetzerin berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4 % gegenüber Privatkundinnen und 9,2 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmenskundinnen) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

3.9. Wurde zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerin Teilzahlung (z. B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Übersetzerin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für die Übersetzerin so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Übersetzerin hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.

4. Termine, Lieferung

4.1. Der Liefertermin ist zwischen der Übersetzerin und der Auftraggeberin zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Übersetzerin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Übersetzerin die Auftraggeberin umgehend zu informieren und bekanntzugeben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird. Ist das Lieferdatum wesentlicher Bestandteil des von der Übersetzerin angenommenen Auftrages, der nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängert werden kann, und hat die Auftraggeberin an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so muss die Auftraggeberin dies im Vorhinein bekanntgeben.

4.2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Übersetzerin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Übersetzerin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Übersetzerin den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.

4.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat, z. B. weil sie die Unterlagen der Übersetzerin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder ihre Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Übersetzerin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Übersetzerin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).

4.4. Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren sowie die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der Auftraggeberin der Übersetzerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Übersetzerin. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Danach ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.

5. Höhere Gewalt

5.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Übersetzerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Übersetzerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Übersetzerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits getätigten Aufwendungen bzw. erbrachten Leistungen zu leisten.

5.2. Als höhere Gewalt werden insbesondere angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Abbruch der Kommunikationsmittel, Eintritt unvorhersehbarer und von der Übersetzerin selbst nicht beeinflussbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Übersetzerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

6.1. Sämtliche Mängel müssen von der Auftraggeberin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.

6.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Übersetzerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von der Übersetzerin behoben, so hat der Auftraggeber weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages.

6.3. Wenn die Übersetzerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt (§ 932 Abs. 4 ABGB).

6.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

6.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung der Übersetzerin für Mängel nur dann, wenn die Auftraggeberin in ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Übersetzerin dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der von der Auftraggeberin keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden.

6.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

6.7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.

6.8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.

6.9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird der Auftraggeberin empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

6.10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

6.11. Für von der Auftraggeberin beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Übersetzerin, sofern diese nicht mit der Lieferung der Auftraggeberin zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5. sinngemäß.

6.12. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (z. B. per E-Mail) wird die Übersetzerin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Übersetzerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u. Ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Übersetzerin vorliegt.

6.13. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Übersetzerin, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Übersetzerin (d. h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext) verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.

6.14. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Die Auftraggeberin hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Übersetzerin zurückzuführen ist.

6.15. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Übersetzerin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung

7.1. Alle der Auftraggeberin überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Übersetzerin.

7.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memorys, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z. B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung der Übersetzerin erfolgen.

7.3. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memorys sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum der Übersetzerin. Sollte die Auftraggeberin eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag, der entsprechend zu vergüten ist.

7.4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memorys und Terminologiedatenbanken bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

7.5. Die Übersetzerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeberin das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzerin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Übersetzerin wird solche Ansprüche des Auftraggebers unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Übersetzerin dem Verfahren bei, so ist die Übersetzerin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

7.7. Die Übersetzerin bleibt als geistige Schöpferin der Übersetzung Urheberin derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Die Auftraggeberin erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde und keine Veränderungen an der Übersetzung ohne die Zustimmung der Übersetzerin vorgenommen wurden.

7.8. Die Übersetzerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Jedoch ist sie von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, deren sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.

7.9. Die Übersetzerin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.

7.10. Soweit es sich um Angaben der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt die Auftraggeberin zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an sie gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann von der Auftraggeberin jederzeit widerrufen werden.

7.11. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die Übersetzerin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

8. Salvatorische Klausel

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

8.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

9. Schriftform

9.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerin bedürfen der Schriftform.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Übersetzerin.

10.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Übersetzerin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

10.3. Es gilt österreichisches Recht.

Mag. Sonja Dormann
Mai 2022

Das sagen Kund:innen und Kolleg:innen über Polly Translation …

Sonjas Blick für Details – nicht nur im Deutschen, sondern auch im Englischen – ist unübertroffen. Wir wissen, dass wir uns mit all unseren Übersetzungsanforderungen an Sonja wenden können und dass die Qualität immer herausragend sein wird.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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